Geschäftsnummer: | 07.1089 |
Eingereicht von: | Kuprecht Alex |
Einreichungsdatum: | 19.09.2007 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Konzession; Konzessionsgebiete; Bezirke; Schwyz; Versorgungsgebiete; Region; Worden; Kollateralschäden; Gezogen; Gesellschaftlich; Rechnung; Zürichsees; Regierung; Kulturell; Gelassen; Bewusst; Konsumgewohnheiten; Bakom; Gallen; Kanton; Dringlich; Bundesgesetz; Ausschreibung; Unverständlich; Zurzeit; Gange; Erlangung; Konsumenten; Gemacht; Gebrauch |
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) wurde per 1. April 2007 in Kraft gesetzt. Mittlerweile hat der Bundesrat auf Antrag des UVEK bzw. des Bakom die Versorgungsgebiete für die zu vergebenden Konzessionsgebiete mit Gebührenunterstützung festgesetzt und dabei massive Kollateralschäden hinsichtlich des bisher seitens des Publikums gewohnten Fernsehkonsums verursacht. Dabei wurden die Regionen südlich des Rickens im Kanton St. Gallen (Bezirke See und Gaster) sowie die Zürichseeregion des Kantons Schwyz (Bezirke March/Höfe/Einsiedeln) arg in Mitleidenschaft gezogen, indem sie Konzessionsgebieten zugeordnet wurden, mit denen sie in keinerlei Beziehung stehen. Der Grundsatz der Homogenität des Versorgungsgebietes, wie er unter Punkt 4.3 der Erläuterungen zum Entwurf vom Oktober 2006 zu den TV-Versorgungsgebieten nach neuem RTVG festgehalten wurde, ist nicht in Betracht gezogen worden! Gewachsene Kommunikationsräume, topografische Grenzen, Pendlerströme (aus den genannten Bezirken sind weit über 15 000 Menschen in Zürich oder Vororten tätig) sowie die wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Ausrichtung der Region sind zugunsten der rein wirtschaftlichen Stärkung anderer TV-Gebiete ausser Acht gelassen worden. Die Interessen der Menschen in dieser Wohnregion sind dabei völlig unberücksichtigt geblieben. Auch die Interventionen der Regierungen von Schwyz und St. Gallen wurden nicht ernst genommen. Bei der Vernehmlassung vom April 2007 wurde sogar die Schwyzer Regierung nicht einmal mehr eingeladen, und ohne ihr Wissen sind die genannten Bezirke kommentarlos umgeteilt worden. Von der Möglichkeit einer sinnvollen Gebietsüberlappung der Konzessionsgebiete zugunsten der Menschen bzw. Konsumenten wurde bewusst kein Gebrauch gemacht, was völlig unverständlich ist.
Die Ausschreibung zur Erlangung einer Konzession ist zurzeit im Gange. Die Anfrage ist deshalb als dringlich zu betrachten.
Es drängt sich deshalb die dringliche Beantwortung folgender Fragen auf:
1. Warum ist den Konsumgewohnheiten der Menschen in dieser Agglomerationsgegend des oberen Zürichsees nicht Rechnung getragen worden?
2. War sich das Bakom bei der Zuordnung der Konzessionsgebiete bewusst, dass sich diese kantonalen Randregionen wirtschaftlich, kulturell wie auch gesellschaftlich an Zürich und nicht an der Zentralschweiz bzw. Ostschweiz orientieren?
3. Aus welchen Gründen wurden im Rahmen der Aufteilung des Konzessionsgebietes in dieser eindeutig nach Zürich ausgerichteten Region, zur Vermeidung möglicher Kollateralschäden, keine Überlappungen zugelassen, was bedeutet hätte, den Konsumgewohnheiten der Bevölkerung des oberen Zürichsees Rechnung zu tragen?